Stiftungszweck

Die Münstersche Kinder-Stiftung Dr. Heinrich Linnenbrink ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, die nach dem Stiftungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen im Dezember 1998 als „Münstersche Kinderstiftung Sumser“ gegründet wurde. Die Aufsicht über die Stiftung liegt beim Bischof von Münster.

Kurz vor seinem Tod hat der Gründer (P. Dr. Heinrich Linnenbrink msc – gestorben am 12.März 2014 -) der Stiftung unter einhelliger Zustimmung des Stiftungsvorstandes den Namen

„Münstersche Kinder-Stiftung
Dr.Heinrich Linnenbrink msc“

verliehen.

Satzung

In diesem Zusammenhang wurde die Satzung gleichzeitig dahingehend erweitert, dass zwar schwerpunktmäßig die Förderung von Kindern und Jugendlichen in den armen Ländern der Welt – aber auch in anderen Regionen – dem Stiftungszweck entsprechen.

Wir helfen Kindern und Jugendlichen beispielsweise durch Förderung in der Bildung, Erziehung, Gesundheitspflege und durch medizinische Betreuung.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Sie ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.